Norm
ZPO §31Rechtssatz
Die in einem Mietzinsprozeß erteilte Prozeßvollmacht reicht nicht aus, um eine Auflösungserklärung nach § 1118 ABGB mit der Zustellung des sie und die Klageausdehnung auf Räumung enthaltenden Schriftsatzes an den Rechtsanwalt wirksam werden zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0035942Dokumentnummer
JJR_19880210_OGH0002_0030OB00510_8800000_003