RS OGH 1988/2/10 3Ob510/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1988
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Norm

ZPO §31

Rechtssatz

Die in einem Mietzinsprozeß erteilte Prozeßvollmacht reicht nicht aus, um eine Auflösungserklärung nach § 1118 ABGB mit der Zustellung des sie und die Klageausdehnung auf Räumung enthaltenden Schriftsatzes an den Rechtsanwalt wirksam werden zu lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0035942

Dokumentnummer

JJR_19880210_OGH0002_0030OB00510_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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