RS OGH 1988/2/10 3Ob100/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1988
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Norm

EO §146
EO §154

Rechtssatz

Sehen die Versteigerungsbedingungen eine Wiederversteigerung nur für bestimmte Fälle vor, so kann auch der Rücktritt nur aus diesen Gründen erfolgen; neben den Vereinbarungen über die Wiederversteigerung gibt es kein von den Versteigerungsbedingungen unabhängiges Rücktrittsrecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002843

Dokumentnummer

JJR_19880210_OGH0002_0030OB00100_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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