Norm
EO §146Rechtssatz
Sehen die Versteigerungsbedingungen eine Wiederversteigerung nur für bestimmte Fälle vor, so kann auch der Rücktritt nur aus diesen Gründen erfolgen; neben den Vereinbarungen über die Wiederversteigerung gibt es kein von den Versteigerungsbedingungen unabhängiges Rücktrittsrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002843Dokumentnummer
JJR_19880210_OGH0002_0030OB00100_8600000_001