Norm
AÖSp §2Rechtssatz
Der Hinweis auf die Geltung der Spediteurbedingungen in allen Rechnungen und anderen Geschäftsstücken während einer fünfzehn Jahre lang währenden Geschäftsverbindung rechtfertigt, jedenfalls gegenüber einem Kaufmann, die Anwendung der Spediteurbedingungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0049394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.10.2013