Norm
GmbHG §35 Abs1 Z5Rechtssatz
Soweit die Generalversammlung über § 45 Abs 1 GmbHG hinaus ("letzter Jahresabschluß") eine freiwillige Revision beschließt, besteht keine Bindung an die gesetzlichen Regelungen und ist daher diesbezüglich auch ein Antragsrecht der Minderheit auf eine gerichtliche Sonderprüfung ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0060074Dokumentnummer
JJR_19880211_OGH0002_0060OB00003_8800000_002