Norm
StPO §281 Abs1 Z5Rechtssatz
Das Fehlen von Erläuterungen zu der im Ergebnis richtigen Lösung einer Rechtsfrage zieht weder aus materiell-rechtlichen noch aus formell-rechtlichen Gründen eine Urteilsnichtigkeit nach sich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100877Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2022