Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Vertragsbedienstete des Bundes haben gegenüber ihrem Dienstgeber unabhängig von dessen Verschulden Anspruch auf Ersatz des Unfallschadens, der an ihrem Kraftfahrzeug anläßlich einer Dienstfahrt entstanden ist, wenn die aufgetragene Tätigkeit ohne Kraftfahrzeug nicht ordentlich bewältigen konnte und der Dienstgeber ein Kraftfahrzeug nicht beigestellt hat. Trifft den Vertragsbediensteten ein Verschulden an der Beschädigung vermindert sich sein Ersatzanspruch nach den Bestimmungen des DHG oder OrgHG sinngemäß, die im Falle der Beistellung des Kraftfahrzeuges durch den Dienstgeber zur Anwendung gekommen wären.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0038194Dokumentnummer
JJR_19880224_OGH0002_009OBA00504_8700000_008