Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Die Ersatzpflicht erstreckt sich nur auf Unfallschäden und nicht auf bloße mit dem Betrieb des Fahrzeuges zusammenhängende Pannen. Derartige Aufwendungen sind durch das Kilometergeld gedeckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0038171Dokumentnummer
JJR_19880224_OGH0002_009OBA00504_8700000_004