Norm
ABGB §896Rechtssatz
Der Arbeitgeber kann im Regreßprozeß vom Arbeitnehmer den vollen Schadensbetrag verlangen, auch wenn der Arbeitnehmer im Strafverfahren zum Ersatz eines Teiles des Schadens verurteilt wurde, da er bis zur Bezahlung durch den Arbeitnehmer auch diesen Teilbetrag als eigene Verpflichtung erfüllt - und insoferne den Arbeitnehmer von einer Judikatschuld befreit hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0038180Dokumentnummer
JJR_19880224_OGH0002_009OBA00006_8800000_001