RS OGH 1988/2/24 9ObA3/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1988
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Norm

JN §19

Rechtssatz

Die bloße subjektive Besorgnis des Beklagten, der erkennende Senat, der über die Beweisanträge des Beklagten noch gar nicht endgültig abgesprochen hat, werde Verfahrensgrundsätze zum Nachteil des Beklagten mißachten, ist jedenfalls kein tauglicher Ablehnungsgrund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046045

Dokumentnummer

JJR_19880224_OGH0002_009OBA00003_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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