Norm
KollV für die Handelsangestellten PktVIIRechtssatz
Als Beobachtungszeitraum für die Deckungsprüfung bei Vereinbarung eines Überstundenpauschales ist die Geltungsdauer des KollV (üblicherweise das Kalenderjahr) anzusehen. Die Geltungsdauer dürfte allerdings nicht erheblich länger als ein Jahr sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064874Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.03.2014