Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Der Ersatzanspruch eines Vertragsbediensteten aus der Risikohaftung bei Tätigkeit in fremden Interesse ist entweder so wie bei allen privatrechtlichen Dienstverhältnissen analog § 1014 ABGB oder aus einer (weiten) Auslegung des § 20 Abs 1 GehG abzuleiten. Daß ein solcher Anspruch überhaupt nicht besteht, ergibt sich aus § 20 GehG nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0038207Dokumentnummer
JJR_19880224_OGH0002_009OBA00504_8700000_009