RS OGH 1988/2/25 6Ob520/88, 6Ob510/91, 10ObS130/98k, 7Ob144/17b

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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Norm

ZPO §235 C
ZPO §235 D

Rechtssatz

Eine Klagsänderung kann auch in der Einführung eines (weiteren) Klagsgrundes liegen, ohne daß eine Änderung des Klagebegehrens erfolgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0039345

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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