Norm
AKLFZ Art3 Z13Rechtssatz
Solange die Zulassung eines Zivilluftfahrzeugs nicht widerrufen wurde, darf es - wenn es flugtüchtig ist - auch im Fluge verwendet werden, selbst dann, wenn eine Befristung im Lufttüchtigkeitszeugnis bereits überschritten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0066691Dokumentnummer
JJR_19880225_OGH0002_0070OB00007_8800000_001