RS OGH 1988/3/3 13Os6/88, 12Os103/88, 15Os159/93, 12Os26/94, 13Os132/94, 15Os112/94, 12Os188/94, 11O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1988
beobachten
merken

Norm

StGB §74 Z5

Rechtssatz

Die Eignung, dem Bedrohten begründete Besorgnisse einzuflößen, ist nach dem Maßstab eines besonnenen Durchschnittsmenschen zu beurteilen, wobei in der Person des Adressaten liegende besondere Umstände zu berücksichtigen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0092568

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten