RS OGH 1988/3/9 9Os42/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1988
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Wissentlich mißbraucht seine Befugnis, wer die ihm im Innenverhältnis gesetzten Grenzen (wenigstens in den wesentlichen Grundzügen) kennt und sich in deren Kenntnis über diese Grenzen hinwegsetzt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0094793

Dokumentnummer

JJR_19880309_OGH0002_0090OS00042_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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