Norm
ABGB §1319Rechtssatz
Besonders hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ist bei allen Gebäuden oder Werken erforderlich, die von einer Vielzahl von Menschen betreten werden, die in den Straßenraum hineinragen oder die ihrer Art nach besonders anfällig für Witterungseinflüsse sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0030322Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.11.2019