RS OGH 1988/3/10 8Ob523/88, 7Ob215/98p, 5Ob118/19t

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Norm

ABGB §1319

Rechtssatz

Besonders hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ist bei allen Gebäuden oder Werken erforderlich, die von einer Vielzahl von Menschen betreten werden, die in den Straßenraum hineinragen oder die ihrer Art nach besonders anfällig für Witterungseinflüsse sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0030322

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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