Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Das Umgehungsverbot des § 18 erster Fall der RL-BA dient dem Schutz des rechtsunkundigen Mandanten, bedeutet aber nicht, daß den Erklärungen einer Partei über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsvertretungsverhältnisses zu einem Rechtsanwalt nicht vertraut werden dürfe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055062Dokumentnummer
JJR_19880314_OGH0002_000BKD00066_8700000_001