RS OGH 1988/3/14 Bkd66/87, 7Bkd5/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.1988
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §2 F
RL-BA 1977 §18

Rechtssatz

Das Umgehungsverbot des § 18 erster Fall der RL-BA dient dem Schutz des rechtsunkundigen Mandanten, bedeutet aber nicht, daß den Erklärungen einer Partei über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsvertretungsverhältnisses zu einem Rechtsanwalt nicht vertraut werden dürfe.

Entscheidungstexte

  • Bkd 66/87
    Entscheidungstext OGH 14.03.1988 Bkd 66/87
    Veröff: AnwBl 1989,561
  • 7 Bkd 5/99
    Entscheidungstext OGH 05.07.1999 7 Bkd 5/99
    Auch; Beisatz: Die Mitteilung einer Partei, daß das Vertretungsverhältnis zu ihrem Rechtsanwalt nicht mehr bestehe, darf aber der Gegenanwalt auch ohne vorherige Rücksprache bei diesem Rechtsanwalt als richtig annehmen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055062

Dokumentnummer

JJR_19880314_OGH0002_000BKD00066_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten