Norm
UrhG §78Rechtssatz
Die Auffassung, daß im modernen Geschäftsleben jedermann die Vermutung hinnehmen müsse, er habe der Veröffentlichung seines Bildnisses gegen Entgelt zugestimmt, ist unzutreffend; es muß vielmehr der Entscheidung jedes einzelnen überlassen bleiben, ob er sich dieser Mißdeutung aussetzen will oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078011Dokumentnummer
JJR_19880315_OGH0002_0040OB00020_8800000_005