Norm
ASVG idF vor der 51.ASVGNov (BGBl 1993/335) §255 Abs4 DbRechtssatz
Keine Gleichartigkeit besteht zwischen einer Tätigkeit in einem gewerblichen Kleinstbetrieb mit vorwiegend handwerklicher Tätigkeit und der Ausübung dieser Tätigkeit in der zugehörigen industriellen Fertigung, bei der die Steuerung und Überwachung von Maschinen im Vordergrund steht (hier: Hutmacher).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084636Dokumentnummer
JJR_19880322_OGH0002_010OBS00056_8800000_001