Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Zusammenfassung mehrerer Verträge in einem Vertragsformular und die Zusammenfassung aller zwischen den Vertragsteilen bestehenden Verträge zu einer monatlichen Gesamtabrechnung (zur erleichterten Abwicklung und Evidenzhaltung) ist nicht geeignet, einen rechtlichen (und nicht nur wirtschaftlichen) Zusammenhang im Sinne des § 391 Abs 3 ZPO zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0040836Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022