Norm
EO §307 Abs1Rechtssatz
Weder der Verpflichtete noch sonst ein Beteiligter können die Annahme des vom Drittschuldner erlegten Betrages zu Gericht mit Rekurs bekämpfen, weil dadurch ihre Rechte nicht berührt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0004176Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.12.2011