Norm
ZPO §148 Abs1Rechtssatz
Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist hat das Erstgericht zu entscheiden. Ein beim OGH eingebrachter Antrag ist daher zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0036584Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2021