RS OGH 1988/3/24 6Ob572/87

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Veröffentlicht am 24.03.1988
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Norm

ABGB §879 BIId
KSchG §28 Abs1 Z6. KSchG §6 Abs2

Rechtssatz

Die Insolvenz ist der Musterfall des Unsicherwerdens eines Vertragspartners. Ein für einen solchen Fall vorgesehenen Rücktritt des anderen Vertragspartners wahrt dessen Rechte und stellt keinen Eingriff in die gesetzlichen Gestaltungsrechte der zahlungsunfähig gewordenen Vertragspartei nach der Konkurs- oder Ausgleichsordnung dar. Kein Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016596

Dokumentnummer

JJR_19880324_OGH0002_0060OB00572_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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