RS OGH 1988/3/24 6Ob572/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1988
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Norm

ABGB §918 Ia
ABGB §918 IVa
KSchG §6 Abs1
KSchG §6 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ein qualifizierter Zahlungsverzug kann als klassischer Fall eines Rücktrittsrechtes angesehen werden. Er kann ohne Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten auch im Verbrauchergeschäft an Voraussetzungen geknüpft werden, die für den Zurücktretenden weniger streng sind als die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Terminsverlustes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0018274

Dokumentnummer

JJR_19880324_OGH0002_0060OB00572_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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