RS OGH 1988/3/24 6Ob1512/88, 6Ob67/02z, 2Ob53/04i, 7Ob103/10p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1988
beobachten
merken

Norm

ZPO §14 Df
ZPO §577

Rechtssatz

Die Rechtsverfolgung von einer und gegen eine Personenmehrheit, die eine einheitliche Streitpartei bildet, vor einem Schiedsgericht setzt voraus, dass in Ansehung aller Mitglieder der einheitlichen Streitpartei eine wirksame Schiedsgerichtsvereinbarung vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0035728

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten