Norm
StRÄG ArtXX Abs1Rechtssatz
Wegfall des Beschwerdeinteresses der Staatsanwaltschaft, wenn der geltend gemachte Begründungsmangel zwar nach alter, nicht mehr aber nach neuer Rechtslage, die im erneuerten Verfahren gemäß Art XX Abs 1, letzter Satz in Verbindung mit §§ 1, 61 StGB anzuwenden wäre, eine maßgebende Wertgrenze tangiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087488Dokumentnummer
JJR_19880406_OGH0002_0140OS00184_8700000_001