RS OGH 1988/4/6 14Os184/87

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Veröffentlicht am 06.04.1988
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Norm

StRÄG ArtXX Abs1
StPO §281 Abs1 Z5 C
StPO §282 Ab

Rechtssatz

Wegfall des Beschwerdeinteresses der Staatsanwaltschaft, wenn der geltend gemachte Begründungsmangel zwar nach alter, nicht mehr aber nach neuer Rechtslage, die im erneuerten Verfahren gemäß Art XX Abs 1, letzter Satz in Verbindung mit §§ 1, 61 StGB anzuwenden wäre, eine maßgebende Wertgrenze tangiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087488

Dokumentnummer

JJR_19880406_OGH0002_0140OS00184_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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