RS OGH 1988/4/12 8Ob61/87 (8Ob62/87)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1988
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Norm

ABGB §1311 IIa
StVO §66 Abs6

Rechtssatz

Wenn durch eine unzulässige Personenbeförderung die Lenkbarkeit und Stabilität des Fahrrades beeinflußt wird und es daher zu vom Fahrradlenker nicht gewollten und nicht beherrschbaren Richtungsänderungen seines Fahrzeuges kommt, dann obliegt die Entkräftung des prima - facie - Beweises, daß diese Richtungsänderung auf die schutzgesetzwidrige Mitbeförderung einer anderen Person auf dem Fahrrad zurückzuführen ist, dem Fahrradlenker.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 61/87
    Entscheidungstext OGH 12.04.1988 8 Ob 61/87
    Veröff: ZVR 1988/174 S 375

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027736

Dokumentnummer

JJR_19880412_OGH0002_0080OB00061_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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