Norm
ABGB §1311 IIaRechtssatz
Wenn durch eine unzulässige Personenbeförderung die Lenkbarkeit und Stabilität des Fahrrades beeinflußt wird und es daher zu vom Fahrradlenker nicht gewollten und nicht beherrschbaren Richtungsänderungen seines Fahrzeuges kommt, dann obliegt die Entkräftung des prima - facie - Beweises, daß diese Richtungsänderung auf die schutzgesetzwidrige Mitbeförderung einer anderen Person auf dem Fahrrad zurückzuführen ist, dem Fahrradlenker.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027736Dokumentnummer
JJR_19880412_OGH0002_0080OB00061_8700000_002