Norm
ASVG §292 Abs4 litfRechtssatz
Leistungen der Sozialhilfe sind nur die nach den Sozialhilfegesetzen zu gewährenden Leistungen der öffentlich-rechtlichen Sozialhilfeträger, Leistungen der freien Wohlfahrtspflege sind nur die Leistungen der von den Sozialhilfeträgern verschiedenen Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085390Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2014