RS OGH 1988/4/12 10ObS149/87, 10ObS281/88, 10ObS308/89, 10ObS319/89, 10ObS346/90, 10ObS383/90, 10ObS

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1988
beobachten
merken

Norm

ASVG §255 Ca

Rechtssatz

Ein bei Aufbieten großer Anstrengung noch beherrschbarer Fall von chronischem Alkoholismus ist von jenem zu unterscheiden, bei welchem der Alkoholabusus bereits zu einer abnormen Persönlichkeitsstruktur, zu einer unbeherrschbaren Sucht geführt hat, die eine willensmäßige Beeinflussung und eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ausschließt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085066

Dokumentnummer

JJR_19880412_OGH0002_010OBS00149_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten