Norm
ASVG §255 CaRechtssatz
Ein bei Aufbieten großer Anstrengung noch beherrschbarer Fall von chronischem Alkoholismus ist von jenem zu unterscheiden, bei welchem der Alkoholabusus bereits zu einer abnormen Persönlichkeitsstruktur, zu einer unbeherrschbaren Sucht geführt hat, die eine willensmäßige Beeinflussung und eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085066Dokumentnummer
JJR_19880412_OGH0002_010OBS00149_8700000_003