Norm
ASVG §255 CaRechtssatz
Ein Versicherter, dessen Arbeitsfähigkeit durch eine notwendige und nicht mit unzumutbaren Gefahren verbundene Krankenbehandlung (hier: noch beherrschbarer Alkoholmissbrauch) innerhalb von sechs Monaten wiederhergestellt würde, hat keinen Anspruch auf Invaliditätspension.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084341Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.09.2011