RS OGH 1988/4/12 4Ob511/88, 9Ob109/06d, 4Ob128/14y

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Veröffentlicht am 12.04.1988
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Norm

ABGB §1170a

Rechtssatz

Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich (so auch EvBl 1986/27).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 511/88
    Entscheidungstext OGH 12.04.1988 4 Ob 511/88
  • 9 Ob 109/06d
    Entscheidungstext OGH 18.10.2006 9 Ob 109/06d
    Beisatz: Liegen die Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist selbst bei einem „garantierten" Kostenvorschlag die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches des Werkunternehmers auf die Mehrkosten entbehrlich. (T1)
  • 4 Ob 128/14y
    Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 128/14y
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0022089

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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