Norm
ZPO §272 DRechtssatz
Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrenszusammenhang steht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
prima facie-BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0040274Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022