Norm
ABGB §859Rechtssatz
Die Ausschreibung enthält Elemente eines Auslobungsverhältnisses und schafft eine Vorhandverträgen vergleichbare Bindung, so dass übergangenen Bestbieter Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses zuerkannt werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0013936Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021