Norm
ABGB §859Rechtssatz
Die Grundsätze der Lehre von den vorvertraglichen Sorgfaltspflichten sind auch im Vergabeverfahren auf das Verhältnis zwischen Ausschreibendem und Bietern anzuwenden. Ist das Vergabeverfahren, etwa auf Grund der Vergabverordnung des Landeshauptmannes, unter Zugrundelegung einer ÖNORM durchzuführen, wird Inhalt und Umfang der vorvertraglichen Pflichten dadurch bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0013934Dokumentnummer
JJR_19880413_OGH0002_0010OB00539_8800000_001