Norm
AngG §8 Abs4 IRechtssatz
Die Bestimmung des § 8 Abs 4 AngG ist zwar durch das Mutterschutzgesetz im wesentlichen gegenstandslos geworden, sie hat jedoch ihre Wirksamkeit nicht für solche Arbeitnehmerinnen verloren, die nicht der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterliegen und zufolge der Unentgeltlichkeit ihres Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Wochengeld haben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Dienstverhinderung, Verhinderung, Sozialversicherung, Niederkunft, GeburtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027973Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.06.2021