Norm
MRG §27 Abs1 Z1Rechtssatz
Der Vormieter kann Ablöse auch für solche Investitionen verlangen, die er seinerseits von einem früheren Mieter, auch wenn dieser nicht sein Rechtsvorgänger war, übernommen hat (Ablehnung von MietSlg 37267/35).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069845Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012