Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Die Verletzung der Alkoholklausel nach Art 6 des Abs 2 lit b AKHB fällt nicht nur dem Versicherungsnehmer, wenn er selbst sein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt hat, zur Last, sondern auch dann, wenn sein Fahrzeug einer derart beeinträchtigten Person zur Lenkung überlassen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0081408Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2012