Norm
StPO nF §345 Abs1 Z13Rechtssatz
Durch den bloßen Hinweis auf (nicht näher bezeichnete, angeblich) ähnlich gelagerte Fälle und auf über Mittäter verhängte - von der Staatsanwaltschaft, aus welchen Gründen immer, unbekämpft gebliebene - Strafhöhen kann ein unvertretbarer (rechtlicher) Verstoß gegen Regeln der auf die Einzeltatschuld abstellenden grundlegenden Strafbemessungsvorschrift des § 32 StGB nicht dargetan werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0101614Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2018