Norm
ASVG §97Rechtssatz
Auch die Herabsetzung der Pension um den Hilflosenzuschuß kann nur unter den Voraussetzungen des § 99 Abs 1 ASVG ausgesprochen werden, also wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der Zuerkennung des Hilflosenzuschusses wesentlich geändert haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083802Dokumentnummer
JJR_19880426_OGH0002_010OBS00040_8800000_001