RS OGH 1988/4/26 10ObS85/88, 10ObS299/88, 10ObS35/89, 10ObS129/94, 10ObS2339/96k, 10ObS259/02i, 10Ob

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Norm

ASVG §255 Abs1 Bb

Rechtssatz

Ein Spengler, der nur mehr als Kühlerspengler oder Galanteriespengler arbeiten kann, wobei es in der ersten Berufsgruppe neunzig bis einhundert Arbeitsplätze, in der zweiten wesentlich weniger in Österreich gibt, kann auf diese Tätigkeiten verwiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084772

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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