RS OGH 1988/4/26 10ObS113/87, 10ObS267/88, 10ObS355/88, 10ObS201/89, 10ObS8/90, 10ObS22/91, 10ObS67/

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Norm

ASVG §255 Abs3 Da

Rechtssatz

Versicherten in ungelernten Berufen gebührt - sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG nicht erfüllt sind - eine Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit damit grundsätzlich erst dann, wenn sie nicht mehr imstande sind, eine auf dem Arbeitsmarkt noch bewertete Tätigkeit zu verrichten. Das Verweisungsfeld ist somit mit dem Arbeitsmarkt ident.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084505

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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