Norm
ASVG §255 Abs3 DaRechtssatz
Versicherten in ungelernten Berufen gebührt - sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG nicht erfüllt sind - eine Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit damit grundsätzlich erst dann, wenn sie nicht mehr imstande sind, eine auf dem Arbeitsmarkt noch bewertete Tätigkeit zu verrichten. Das Verweisungsfeld ist somit mit dem Arbeitsmarkt ident.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084505Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.03.2016