Norm
B-VG Art18Rechtssatz
Soweit die Selbstverwaltungskörper Bescheide und Verordnungen erlassen, die nicht nur die eigenen Mitglieder berechtigen und verpflichten, sondern nach außen wirken, kommt eine Einschränkung des Legalitätsprinzips auf Grund der demokratischen Legitimation der Selbstverwaltungskörper (wohl auch rechtspolitisch) nicht in Frage. In diesem Bereich kommt das Legalitätsprinzip jedenfalls uneingeschränkt zum Tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0053305Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00050_8800000_002