Norm
ABGB §99Rechtssatz
Dem § 10 Abs 2 LPfG wurde durch die Regelung der §§ 99 ABGB, 291 EO für den Fall, daß der Drittschuldner der Ehegatte des Verpflichteten ist (und der Anspruch nach § 98 EheG nicht durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist) derogiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0003847Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00087_8800000_004