RS OGH 1988/4/28 7Ob567/88

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Veröffentlicht am 28.04.1988
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Norm

ZPO §226 IIB13

Rechtssatz

Bei der Anfechtungsklage handelt es sich um eine Rechtsgestaltungsklage, deren Begehren sowohl allein als auch neben dem Begehren auf Leistung an die Konkursmasse, auf die Unwirksamerklärung der angefochtenen Rechtshandlung gegenüber den Gläubigern gerichtet sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0037546

Dokumentnummer

JJR_19880428_OGH0002_0070OB00567_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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