Norm
ZPO §226 IIB13Rechtssatz
Bei der Anfechtungsklage handelt es sich um eine Rechtsgestaltungsklage, deren Begehren sowohl allein als auch neben dem Begehren auf Leistung an die Konkursmasse, auf die Unwirksamerklärung der angefochtenen Rechtshandlung gegenüber den Gläubigern gerichtet sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0037546Dokumentnummer
JJR_19880428_OGH0002_0070OB00567_8800000_002