RS OGH 1988/5/3 15Os40/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1988
beobachten
merken

Norm

StGB §7 Abs2
StGB §86

Rechtssatz

Objektive Vorhersehbarkeit des Todeseintritts verneint bei zwei (wenngleich heftigen) Faustschlägen gegen die Mundpartie eines Erwachsenen, die sichtbar zwar erhebliche, aber noch leichte Verletzungen, jedoch ohne Lockerung von Zähnen hervorriefen und nicht einmal zum Sturz des schwer alkoholsierten Opfers führten, weil es nach allgemeiner Lebenserfahrung so gut wie ausgeschlossen ist, daß derartige Mißhandlungen unter den konkreten Umständen schon zum Tode führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0089195

Dokumentnummer

JJR_19880503_OGH0002_0150OS00040_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten