Norm
StVO §14 Abs3Rechtssatz
Die Beiziehung eines geeigneten Einweisers ist ausnahmslos unerläßlich, wenn ein Lenker etwa wegen der Bauart des Fahrzeuges (hier: Kehrmaschine) nicht in der Lage ist, die zu befahrende Strecke ständig im Auge zu behalten und sich davon zu überzeugen, daß die Fahrbahn frei ist und (insbesondere) niemand in seiner körperlichen Sicherheit gefährdet wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0073963Dokumentnummer
JJR_19880510_OGH0002_0110OS00052_8800000_002