Norm
ASVG §225 CaRechtssatz
Besteht das Hindernis zur Ausübung eines Berufes nur darin, dass der Versicherte nicht über ein erforderliches Hilfsmittel (hier: passende Prothese) verfügt und unternimmt er nichts, um die Beistellung des Hilfsmittels zu erreichen, so kann er aus der dadurch bedingten Behinderung einen Anspruch auf Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht ableiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084985Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.07.2015