Norm
ASVG §262Rechtssatz
Bei den Kinderzuschüssen - ähnlich wie bei den Hilflosenzuschüssen - handelt es sich um Pensionsbestandteile im weiteren Sinne. Auch für sie gilt das Antragsprinzip (für Kinder unter achtzehn Jahren genügt eine formlose Anmeldung des Anspruches auf einen Kinderzuschuß).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085408Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2020