Norm
ABGB §1151 ICRechtssatz
Konsulenten und ähnliche Personen, die bei Erbringung ihrer Arbeitsleistung ihre persönliche Selbständigkeit nicht einbüßen, fallen nicht unter den Schutzzweck des Arbeitsverfassungsgesetzes und damit auch nicht unter die Geltung des I. Teils.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021775Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00165_8700000_003