Norm
UrlG §4 Abs1Rechtssatz
Besteht eine Vereinbarung über den Urlaubsverbrauch in einem vom Arbeitnehmer genannten Rahmenzeitraum, kann der Arbeitgeber davon nur mehr aus wichtigen Gründen, die ihm die Einhaltung unzumutbar machen, zurücktreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077394Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00081_8800000_003